§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Beratungen und Auskünfte gelten
ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB); gegenüber Kaufleuten im Sinne der §§ 1 und 2 HGB
(im folgenden Kaufleute genannt) gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2. Kaufleute als Besteller erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer AGB
an; im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Einkaufsbedingungen unserer Besteller gelten nur insoweit, als diese unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
widersprechen.
§ 2 Angebote – Angebotsunterlagen
2.1. Unsere Angebote gegenüber Kaufleuten sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2.2. Aufträge und Angebote des Bestellers können wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
oder Zusendung der bestellten Ware annehmen. Erst damit gilt das Angebot als angenommen.
2.3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.
Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige
ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind an uns bei Nichtannahme des Angebotes zurückzusenden.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich stets ab Werk zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, zuzüglich der jeweils gültigen
MwSt; die Verpackung wird grundsätzlich zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
3.2. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen; die Zahlung gilt erst als erfolgt mit
Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
3.3. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig; bei größeren Werkzeugen und Vorrichtungen sowie Auftragswerten über
10.000.- € gilt: 1/3 der Angebotssumme bei Bestellung, 1/3 der Angebotssumme bei Lieferung und Restzahlung innerhalb von 10 Tagen
ab Rechnungsdatum in bar ohne Abzug.
3.4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
durch uns anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Besteller darf seine Rechte aus Vertrag oder sonstigem ohne
ausdrückliche Zustimmung des Lieferers nicht an Dritte übertragen.
3.5. Ist der Besteller in Zahlungsverzug, können wir die gesetzlichen Verzugszinsen auf den jeweils offenen Rechnungsbetrag fordern
sowie für jede Zahlungserinnerung/Mahnung 10,00 € und weitere Verzugsschäden geltend machen.
3.6. Befindet sich der Besteller uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungen in Verzug, werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
§ 4 Lieferzeit – Verzug
4.1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sie werden von uns derart bestimmt, dass solche bei
regelrechtem Fabrikationsgang mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können, vorausgesetzt, dass unvorhergesehene Hindernisse,
wie Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Ausschusswerden von Arbeitsstücken, z.B. verziehen oder Bruch
beim Härten, sowohl im eigenen Werk als auch bei unseren Zulieferanten, soweit diese Hindernisse von der Fertigstellung bzw.
Ablieferung der betreffenden Werke abhängen, nicht von Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich in solchen Fällen angemessen.
Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. Für entsprechende
Folgekosten haften wir grundsätzlich nicht, soweit wir die Ursachen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
4.2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind. Solange der Besteller
mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
4.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand an den Besteller versandt wird. Wir können,
insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Besteller zumutbaren Umfang vornehmen.
4.4. Sollte ein Lieferverzug bei einem Auftrag entstehen, der mehr als ein Teil umfasst, bezieht sich der Lieferverzug nicht auf den
Gesamtauftrag sondern auf die Auftragssumme für das entsprechende Teil.
§ 5 Gefahrübergang – Versand
5.1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders
vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes auf den Besteller über.
5.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, können wir Ersatz des uns entstehenden
Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über, indem dieser in Annahmeverzug gerät. Wir haften während
des Annahmeverzuges gemäß § 300 BGB.

5.3. Nimmt der Besteller die bestellte Ware trotz Nachfristsetzung nicht ab, können wir ohne besonderen Nachweis angemessenen
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem Besteller bleibt das Recht des Gegenbeweises vorbehalten.
5.4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte
nach §7 entgegenzunehmen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag, im
vollkaufmännischen Geschäftsverkehr auch aus der mit den Bestellern bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich
angefallener Kosten und Zinsen. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich,
es sei denn, der Besteller ist Verbraucher.
6.2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
6.3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Hierneben hat er den Pfändungsgläubiger unverzüglich
von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
6.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind
jedoch befugt, die Sache zu verwerten und werden den Verwertungserlös – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf den
Kaufpreis anrechnen.
6.5. Der Besteller ist berechtigt, Waren, die unter Eigentumsvorbehalt an ihn geliefert wurden, an Dritte im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Alle Ansprüche, die der Besteller gegenüber diesen Dritten erwirbt, tritt er zur Sicherheit im Voraus
an uns ab. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Wir werden die Berechtigung nur widerrufen und
die Forderungen selbst einziehen, wenn der Besteller mit seinen Zahlungen an uns in Verzug kommt.
6.6. Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch den Besteller findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen,
uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu in Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware
zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt,
so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt
der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
6.7. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

§ 7 Mängelgewährleistung
7.1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377,
378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur
Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
7.3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über
angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, nach den gesetzlichen
Bestimmungen – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
7.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke),
§ 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.
7.5. Wir verpflichten uns zu einer plan- bzw. mustergetreuen Lieferung. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom
Besteller vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.

§ 8 Haftung
8.1. Die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Bestellers bleibt von jeglichem Haftungsausschluss
dieser Regelungen unberührt.
8.2. Ansprüche für Schäden, die der Besteller auch aus einer verspäteten Lieferung erleidet – insbesondere auch solche aus
schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden – sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Zusicherungen oder bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet
wird. Die zwingenden Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Wir haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.
8.3. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Geschäftsführer und sonstigen
Erfüllungsgehilfen mit Ausnahme von Abs. 1

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Jenalöbnitz, selbst wenn wir die Ware versenden; Gerichtsstand ist Jena; nach unserer Wahl auch der Sitz des Bestellers.
9.2. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts, die zu der Anwendung einer anderen Rechtsordnung als der deutschen führen würden.

AGB als PDF

Phone: +49 (0) 3641 633 2278
Fax: +49 (0) 3641 6332279
07751 Jenalöbnitz
Vor dem Dorfe 10
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